Service

Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl von Erlaubnisscheinen für umliegende Gewässer an. Diese Angelgewässer befinden sich Deutschland und Dänemark. Bitte bedenken Sie das man zum Fischen in Deutschland einen gültigen Fischereischein benötigt. In Dänemark ist die staatliche Angellizenz erforderlich und Grundvoraussetzung zum Erwerb von Erlaubnisscheinen für Binnengewässer. Wer in Dänemark „nur“ in den sogennaten Put and Take Seen ( Forellensee ) angeln möchte, braucht keine staatliche Angellizenz, da diese Seen privat betrieben werden.Hier zahlt man in der Regel nur seine Angelzeit die man am Gewässer verbringen möchte.

 

Für Urlauber die aus einem anderen Bundesland kommen und im Besitz eines Fischeischeins sind benötigen hier in Schleswig-Holstein einen Ergänzungsschein mit der zugehörigen Fischereiabgabemarke. Der Ergänzungsschein und die Abgabemarke sind ebenfalls bei uns erhältlich.

 

Urlauber, aber auch Einheimische die keinen Fischereischein haben, können sich auf einer zuständigen Behörde ( Rathaus, Amtsverwaltung ) eine Ausnahmegenehmigung besorgen. Diese Genehmigung ist 28 Tage gültig und kostet ca. 20.00 Euro. Sie kann noch 2 weitere mal für je 28 Tage kostenpflichtig verlängert werden. Mit dieser Genehmigung kann problemlos an Küstengewässern in Schleswig-Holstein gefischt werden. Doch aufgepasst ! Einige Vereine geben für Ihre Gewässer keine Angelscheine an Personen heraus die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind. Dieses steht dem eigenem Vermessen des Vereins zu. So kann es passieren, das Sie keine Erlaubnis zum Fischfang z.B. für den Nord-Ostsee Kanal erhalten.